Die XYZ GmbH ist ein kleines Unternehmen im Bereich der Lebensmittelproduktion. Aufgrund von gestiegenen Rohstoffpreisen und Absatzproblemen gerät das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Ein Blick auf die Bilanz zeigt eine bilanzielle Überschuldung.
Bilanz der XYZ GmbH (vereinfachtes Beispiel)
Aktiva (Vermögen) | Betrag (€) | Passiva (Verbindlichkeiten) | Betrag (€) |
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Anlagevermögen | Eigenkapital | ||
Maschinen | 200.000 | Stammkapital | 25.000 |
Fuhrpark | 50.000 | Bilanzverlust | -75.000 |
Umlaufvermögen | Fremdkapital | ||
Forderungen aus Lieferungen | 30.000 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen | 100.000 |
Warenbestand | 20.000 | Bankkredit | 180.000 |
Bankguthaben | 5.000 | ||
Gesamt (Aktiva) | 305.000 | Gesamt (Passiva) | 305.000 |
Analyse: Bilanzielle Überschuldung
- Eigenkapital negativ:
- Stammkapital: 25.000 €.
- Bilanzverlust: -75.000 €.
- Ergebnis: Das Eigenkapital ist mit -50.000 € negativ.
- Vermögen vs. Verbindlichkeiten:
- Aktiva (Vermögen): 305.000 €.
- Passiva (Fremdkapital): 305.000 €.
- Die Verbindlichkeiten des Unternehmens übersteigen das Eigenkapital, sodass die GmbH bilanziell überschuldet ist.
- Ursache der Überschuldung:
- Der Bilanzverlust von -75.000 € resultiert aus einer Kombination von rückläufigen Einnahmen und gestiegenen Betriebskosten.
- Die laufenden Betriebskosten (wie Rohstoffkosten und Kreditzinsen) können nicht mehr durch Umsätze gedeckt werden.
Prüfung der Fortführungsprognose
Nach § 19 InsO (Insolvenzordnung) liegt eine bilanzielle Überschuldung nicht vor, wenn das Unternehmen eine positive Fortführungsprognose hat. Diese Prognose bewertet die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit.
- Positive Fortführungsprognose:
- Das Unternehmen plant eine neue Finanzierung, um den Warenbestand zu erhöhen.
- Ein Großauftrag eines Kunden könnte die Einnahmen stabilisieren.
- Ergebnis: Kein Insolvenzantrag erforderlich.
- Negative Fortführungsprognose:
- Keine neuen Aufträge oder Finanzierungsoptionen in Aussicht.
- Laufende Kosten können nicht gedeckt werden.
- Ergebnis: Insolvenzantragspflicht innerhalb von 3 Wochen.
Maßnahmen bei bilanzieller Überschuldung
- Kostenreduzierung:
- Verhandlungen mit Lieferanten über Zahlungsaufschübe.
- Kürzung oder Aufgabe unrentabler Geschäftsbereiche.
- Sanierungsmaßnahmen:
- Neufinanzierung durch Investoren oder Gesellschafter.
- Prüfung eines Schuldenschnitts mit Gläubigern.
- Insolvenz vermeiden:
- Schutzschirmverfahren oder Eigenverwaltung nutzen, um eine Restrukturierung unter gerichtlicher Aufsicht einzuleiten.
Eine bilanzielle Überschuldung bedeutet nicht automatisch, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Entscheidend ist, ob es eine realistische Chance auf wirtschaftliche Sanierung gibt. Fehlt diese, ist der Geschäftsführer verpflichtet, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.