Welche Pflichten hat der Verkäufer?
Der Verkäufer einer GmbH hat im Verkaufsprozess eine Vielzahl von Pflichten, die sicherstellen, dass der Übergang der Gesellschaft reibungslos, rechtlich korrekt und transparent erfolgt. Diese Pflichten schützen sowohl den Käufer als auch die GmbH selbst und minimieren mögliche Risiken. In diesem Beitrag betrachten wir die wichtigsten rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Pflichten des Verkäufers im Detail.
1. Offenlegungspflicht
Eine der zentralen Pflichten des Verkäufers ist die vollständige und wahrheitsgemäße Offenlegung aller relevanten Informationen über die GmbH. Der Käufer hat das Recht, die finanzielle, rechtliche und operative Situation des Unternehmens genau zu kennen.
- Finanzielle Offenlegung:
Dazu gehören Jahresabschlüsse, Steuerbescheide, Bilanzen, Einnahmen- und Ausgabenrechnungen sowie offene Forderungen oder Verbindlichkeiten. - Rechtliche Offenlegung:
Der Verkäufer muss über bestehende Verträge (z. B. Mietverträge, Lieferantenvereinbarungen), laufende Gerichtsverfahren oder behördliche Auflagen informieren. - Betriebliche Offenlegung:
Alle wichtigen internen Vorgänge wie Mitarbeiterverträge, Geschäftsprozesse und operative Herausforderungen müssen klar dargestellt werden.
Unvollständige oder falsche Angaben können als Täuschung gewertet werden und den Verkäufer haftbar machen.
2. Haftungspflichten
Auch nach dem Verkauf bleibt der Verkäufer unter bestimmten Umständen haftbar. Diese Haftung kann sich aus dem Kaufvertrag oder gesetzlichen Regelungen ergeben.
- Gewährleistungshaftung:
Der Verkäufer haftet dafür, dass die GmbH im Zustand übergeben wird, wie im Kaufvertrag beschrieben. Mängel oder Risiken, die verschwiegen wurden, können Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. - Haftung für Altlasten:
Bestehende Verbindlichkeiten oder rechtliche Streitigkeiten, die vor dem Verkauf entstanden sind, können unter Umständen weiter in die Verantwortung des Verkäufers fallen, wenn keine anderslautenden Regelungen getroffen wurden. - Garantieversprechen:
Häufig müssen Verkäufer garantieren, dass die GmbH frei von unbekannten Schulden ist und die angegebenen Daten korrekt sind.
3. Bereitstellung relevanter Unterlagen
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer alle relevanten Dokumente und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Übernahme und Führung der GmbH notwendig sind.
- Gesellschaftsunterlagen:
Dazu zählen der Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterbeschlüsse, Handelsregisterauszüge und Satzungsänderungen. - Buchhaltungsunterlagen:
Alle finanziellen Dokumente wie Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Buchführungsdaten und Kontobewegungen müssen übergeben werden. - Vertragsunterlagen:
Bestehende Verträge mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern oder Dienstleistern müssen vollständig und aktuell bereitgestellt werden.
4. Zustimmungspflichten
In GmbHs mit mehreren Gesellschaftern kann der Verkauf der Anteile zustimmungspflichtig sein. Der Verkäufer ist in diesen Fällen verpflichtet, die entsprechenden Genehmigungen einzuholen.
- Zustimmung der Gesellschafterversammlung:
Der Gesellschaftsvertrag kann vorschreiben, dass die Gesellschafterversammlung dem Verkauf zustimmen muss. - Vorkaufsrechte:
Häufig haben andere Gesellschafter ein Vorkaufsrecht. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Anteile zunächst den bestehenden Gesellschaftern anzubieten, bevor sie extern verkauft werden.
5. Übergabepflicht
Nach dem Abschluss des Kaufvertrags ist der Verkäufer verpflichtet, die GmbH ordnungsgemäß an den Käufer zu übergeben.
- Übergabe der Geschäftsbücher:
Alle Unterlagen, Daten und Dokumente, die für den Geschäftsbetrieb erforderlich sind, müssen vollständig übergeben werden. - Übertragung der Vermögenswerte:
Sämtliche Vermögenswerte der GmbH, wie Immobilien, Maschinen, Bankkonten oder geistiges Eigentum, müssen dem Käufer zur Verfügung gestellt werden. - Organisatorische Übergabe:
Der Verkäufer sollte den Käufer in betriebliche Abläufe einweisen und den Übergang bei wichtigen Partnern und Kunden kommunizieren.
6. Steuerliche Pflichten
Der Verkäufer muss im Verkaufsprozess auch steuerliche Pflichten erfüllen, die sicherstellen, dass der Verkauf korrekt dokumentiert und versteuert wird.
- Versteuerung des Veräußerungsgewinns:
Der Gewinn aus dem Verkauf der GmbH-Anteile ist steuerpflichtig. In der Regel greift hier das Teileinkünfteverfahren, bei dem 60 % des Gewinns der Einkommensteuer unterliegen. - Umsatzsteuerfreiheit:
Der Verkauf von GmbH-Anteilen ist nach § 4 Nr. 8b UStG von der Umsatzsteuer befreit. Dennoch muss der Verkäufer dies korrekt in seiner Steuererklärung angeben. - Steuerbescheinigung:
In einigen Fällen ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Steuerbescheinigung über die abgeführten Beträge vorzulegen.
7. Vertragstreue
Der Verkäufer ist verpflichtet, alle im Kaufvertrag festgelegten Bedingungen zu erfüllen. Dazu gehört insbesondere:
- Einhaltung von Fristen:
Die im Vertrag vereinbarten Übergabe- und Zahlungsfristen müssen genau eingehalten werden. - Umsetzung vertraglicher Vereinbarungen:
Zusätzliche Vereinbarungen wie Wettbewerbsverbote, Beratertätigkeiten nach dem Verkauf oder Garantien müssen erfüllt werden.
8. Wettbewerbsverbot
Ein Wettbewerbsverbot ist eine häufige Klausel im Kaufvertrag. Der Verkäufer verpflichtet sich, für einen bestimmten Zeitraum nicht in derselben Branche oder mit ähnlichen Geschäftstätigkeiten aktiv zu werden. Diese Pflicht schützt den Käufer vor direkter Konkurrenz.
9. Unterstützung in der Übergangszeit
In vielen Fällen verpflichtet sich der Verkäufer, den Käufer während einer definierten Übergangsphase zu unterstützen, um den reibungslosen Betrieb der GmbH sicherzustellen.
- Einarbeitung:
Der Verkäufer kann den Käufer in betriebliche Abläufe einweisen und ihn bei der Kontaktaufnahme mit wichtigen Partnern unterstützen. - Beratung:
Der Verkäufer steht dem Käufer häufig für eine bestimmte Zeit als Berater zur Verfügung, um eventuelle Probleme zu lösen.
10. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Der Verkäufer muss sicherstellen, dass der gesamte Verkaufsprozess den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dazu gehört:
- Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags:
Ohne diese Beurkundung ist der Verkauf nicht rechtsgültig. - Handelsregistereintragung:
Änderungen in der Gesellschafterstruktur müssen im Handelsregister eingetragen werden.
Fazit: Pflichten des Verkäufers
Der Verkäufer einer GmbH trägt eine große Verantwortung, um den Verkaufsprozess transparent, rechtlich einwandfrei und reibungslos abzuwickeln. Offenlegungspflichten, die Bereitstellung relevanter Dokumente, die Unterstützung während der Übergabe und die Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen sind dabei essenziell. Eine gründliche Vorbereitung und rechtliche Beratung helfen, mögliche Konflikte zu vermeiden und den Verkauf erfolgreich abzuschließen.
Diese umfassenden Pflichten schützen sowohl den Käufer als auch die GmbH selbst und schaffen die Grundlage für eine langfristig erfolgreiche Übergabe.
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