Welche Steuern fallen beim Verkauf einer GmbH an?

Welche Steuern fallen beim Verkauf einer GmbH an?

Der Verkauf einer GmbH kann eine lukrative Gelegenheit sein, erfordert jedoch sorgfältige Planung, insbesondere in Bezug auf die steuerlichen Folgen. In diesem Artikel beleuchten wir, welche Steuern beim Verkauf einer GmbH anfallen und wie Unternehmer diese optimieren können.

Warum ist die Steuerplanung beim GmbH-Verkauf so wichtig?

Die steuerliche Belastung beim GmbH-Verkauf kann erheblich sein und hängt von mehreren Faktoren ab: der Rechtsform des Verkäufers, der Struktur des Verkaufs (Share Deal oder Asset Deal) und der Nutzung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Fehler oder mangelnde Planung können die erzielten Gewinne erheblich schmälern.


1. Steuerliche Aspekte beim GmbH-Verkauf

Verkauf durch natürliche Personen

Wenn eine natürliche Person Anteile an einer GmbH verkauft, unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer. Es gilt das Teileinkünfteverfahren, bei dem 60 % des Veräußerungsgewinns versteuert werden. Der individuelle Steuersatz des Verkäufers ist hierbei entscheidend.

Beispiel: Ein Gesellschafter verkauft seine Anteile für 500.000 Euro, die Anschaffungskosten betrugen 200.000 Euro. Der steuerpflichtige Gewinn beträgt 300.000 Euro. Nach dem Teileinkünfteverfahren werden davon 60 % versteuert, also 180.000 Euro.

Verkauf durch Kapitalgesellschaften

Veräußert eine Kapitalgesellschaft Anteile an einer GmbH, greift in der Regel das sogenannte „Schachtelprivileg“. Nach diesem sind 95 % der Gewinne steuerfrei, lediglich 5 % unterliegen der Körperschaftsteuer und gegebenenfalls der Gewerbesteuer. Dies kann erhebliche Steuervorteile mit sich bringen.

Asset Deal vs. Share Deal
  • Share Deal: Beim Verkauf der GmbH-Anteile wird die gesamte GmbH mit allen Aktiva und Passiva veräußert. Die steuerliche Belastung liegt in der Regel beim Gesellschafter.
  • Asset Deal: Hier werden einzelne Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Maschinen) verkauft. Die GmbH als Rechtsträger bleibt bestehen, was häufig höhere Steuern auslöst, da stille Reserven aufgedeckt werden.

2. Besondere Steuerthemen beim GmbH-Verkauf

Veräußerungsfreibetrag

Für natürliche Personen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Veräußerungsfreibetrag von 45.000 Euro, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet oder dauerhaft berufsunfähig sind. Dieser Freibetrag ist jedoch gedeckelt und reduziert sich, wenn der Gewinn 136.000 Euro übersteigt.

Stille Reserven und deren Aufdeckung

Beim Asset Deal werden stille Reserven aufgedeckt, was zu einer sofortigen Steuerpflicht führt. Beispielsweise können Immobilien, die unter ihrem Marktwert bilanziert sind, hohe Steuerzahlungen nach sich ziehen. Ein steuerneutraler Einbringungsprozess in eine Holding kann hier vorteilhaft sein.

Holding-Struktur nutzen

Eine Holding kann signifikante Steuervorteile bieten. Bei einem Verkauf fließt der Gewinn steueroptimiert in die Holding, wodurch der Verkaufserlös für weitere Investitionen genutzt werden kann, ohne dass eine sofortige Steuerlast entsteht.


3. Steueroptimierung beim GmbH-Verkauf

Frühzeitige Beratung

Eine rechtzeitige Planung ist entscheidend. Steuerberater und Anwälte können Strategien entwickeln, um die Steuerlast zu minimieren. Dabei sollten auch Erbschafts- und Schenkungssteueraspekte berücksichtigt werden, falls die Anteile innerhalb der Familie weitergegeben werden sollen.

Gestaltung durch Kaufpreisraten

Wenn der Kaufpreis über mehrere Jahre gestreckt wird, kann dies die Steuerlast reduzieren, da die Gewinne auf mehrere Veranlagungszeiträume verteilt werden.

Einbeziehung ausländischer Käufer

Beim Verkauf an ausländische Investoren können internationale Steuerregelungen eine Rolle spielen, die den Steuersatz beeinflussen. Doppelbesteuerungsabkommen sollten hier berücksichtigt werden.


4. Fazit

Der Verkauf einer GmbH birgt steuerliche Herausforderungen, die Unternehmer nicht unterschätzen sollten. Mit einer guten Planung, der richtigen Struktur (z. B. Holding) und einer durchdachten Verkaufsstrategie können jedoch erhebliche Steuerersparnisse erzielt werden. Wer frühzeitig Experten hinzuzieht, stellt sicher, dass der erzielte Verkaufserlös optimal genutzt werden kann.

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